§ 16 Auszahlungsbescheid — Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008
Gliederung
5. Abschnitt Gewährung der Erstattung
§ 16 Auszahlungsbescheid
Rückverweise
Nach Feststellung der widmungsgemäßen Verwendung der Grunderzeugnisse ist die Produktionserstattung durch die AMA mittels Auszahlungsbescheid zu gewähren.
Keine Ergebnisse gefunden