Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft teilt dem Stärkeunternehmen gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1868/1994 das Kontingent für die Erzeugung von Kartoffelstärke in den Wirtschaftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 zu.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise