§ 16 Schlussbestimmungen — Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 16 Schlussbestimmungen
Rückverweise
Diese Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2008.
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