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Bundesrecht
Verordnungen
Butterabsatz-Verordnung 2008
§ 30
§ 30 Beihilfeforderungen
In Kraft seit 01. Juli 2008
Up-to-date
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§ 30 Beihilfeforderungen — Butterabsatz-Verordnung 2008
Im Gesetz anzeigen
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Die Beihilfeforderungen sind unverzinslich.
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