Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 in Kraft. Dienstausweise, die bereits ausgestellt sind und nicht die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011.
…verspätet zurückgewiesen und unter einem ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B VG nicht zulässig sei. 8 Gegen diesen Beschluss wendet sich die vorliegende Revision, in der zu deren Zulässigkeit vorgebracht wird, das Verwaltungsgericht sei von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen. Die…