§ 4 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Z 1 und 2, § 11 Abs. 2, § 12, § 16 Abs. 2 und 3, § 18 Abs. 3 und § 40 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 31 bis 33 samt Überschriften sowie die §§ 34 bis 36 außer Kraft.
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