BundesrechtVerordnungenFachinformationsverordnung 2008§ 24

§ 24Präklinische Daten zur Sicherheit

In Kraft seit 29. Mai 2008
Up-to-date

Die Fachinformation hat Angaben betreffend präklinische Daten zur Sicherheit zu enthalten. Diese haben Aussagen über Ergebnisse von präklinischen Untersuchungen zu enthalten, deren Kenntnis im Hinblick auf das Nutzen/Risiko-Verhältnis der Arzneispezialitäten bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Bedeutung sind.

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