BundesrechtVerordnungenFachinformationsverordnung 2008§ 19

§ 19Überdosierung

In Kraft seit 29. Mai 2008
Up-to-date

Die Fachinformation hat zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Mensch oder Tier im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten.

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