BundesrechtVerordnungen26. Nachtrag zum Arzneibuch§ 2

§ 2

In Kraft seit 20. Mai 2008
Up-to-date

Die entsprechenden, bisher im Österreichischen Arzneibuch enthaltenen Monographien, die durch die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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