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Bundesrecht
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Batterienverordnung
Anl. 3
Anl. 3
In Kraft seit 16. Mai 2008
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Anl. 3 — Batterienverordnung
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Sammel- und Behandlungskategorie
Mengenschwelle in kg für die Meldung eines Abholbedarfs oder für die Abholung gemäß § 14
Gerätealtbatterien
300 kg
Fahrzeugaltbatterien
600 kg
Industriealtbatterien
–
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