§ 6 Schlussbestimmung — Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Küken von Hausgeflügel
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Erzeugung und Vermarktung von Bruteiern und Kücken von Hausgeflügel, BGBl. Nr. 580/1995 in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2007, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden