BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes

In Kraft seit 20. März 2008
Up-to-date

Art. 1

20.03.2008

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Fürstenfeld, Deutsch-Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz/Lafnitztal wird das aus den Lageplänen, Plannummern 305 2318/10019/0-407/00000/S2/V bis

305 2318/10024/0-407/00000/S2/V, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, im Amt der Burgenländischen und der Steiermärkischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Fürstenfeld, Deutsch-Kaltenbrunn, Rudersdorf, Königsdorf, Eltendorf und Heiligenkreuz/Lafnitztal zur Einsicht auf.