BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder des Vereines „Verein Kat.- Zug/Rettungshundestaffel (Katastrophen- und Rettungs-Hilfsdienst) der Niederösterreichischen Berg- und Naturwacht“ einbezogen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.