BundesrechtVerordnungen24. Nachtrag zum Arzneibuch§ 2

§ 2

In Kraft seit 19. Dezember 2007
Up-to-date

Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2008, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

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