Abweichend von § 4 wird für Anlagen zur Herstellung von Salpetersäure, die gemäß § 2 Abs. 3 Z 2 EZG in den Zuteilungsplan und in diese Verordnung einbezogen werden, eine kostenfreie Zuteilung nach der folgenden Formel vorgenommen:
Gratiszuteilung Anlage = HNO 3 -Produktion Anlage * Referenzwert * GWP N2O * EF opt-in Anlagen
Die Faktoren der Formel werden folgendermaßen definiert:
1. Als HNO 3 -Produktion der Anlage gilt die durchschnittlich produzierte Menge an reiner Salpetersäure (HNO 3 ) im Basiszeitraum 2002 bis 2005 in Tonnen.
2. Als Referenzwert wird für die Jahre 2010 und 2011 ein Wert von 1,5 kg N 2 O pro Tonne reiner Salpetersäure und für 2012 ein Wert von 1,3 kg N 2 O pro Tonne reiner Salpetersäure herangezogen.
3. GWP N2O bezeichnet das Globale Erwärmungspotenzial von Distickstoffoxid (N 2 O) im Verhältnis zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), welches 310 t CO 2 -Äquivalent pro Tonne N 2 O beträgt.
4. Der Erfüllungsfaktor EF opt-in Anlagen beträgt 0,977.
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