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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. November 2007
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§ 2 — Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
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Diese Verordnung tritt mit 1. November 2007 in Kraft.
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