Die nachstehend genannten, nach § 16 Abs. 1 und 2 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV (Studiengänge zur Erlangung von Lehrämtern im Bereich der Berufsbildung) verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
1. Humanwissenschaften ... ........ LVG I,
2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
a) Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Fachliche Bildung, Angewandte Informatik, Deutsch und Kommunikation, Fremdsprache, Ernährungswissenschaft, Textilchemie, Werkstättenbetriebslehre, Netzwerktechnik … …. LVG I,
b) Lehrveranstaltungen mit ausschließlich praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Küchenpraxis, Modeatelier … … LVG III,
c) sonstige Lehrveranstaltungen .... . LVG II,
3. Schulpraktische Studien und begleiteter Schuldienst:
a) Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des Lehrverhaltenstrainings ......... ... LVG II,
b) sonstige Lehrveranstaltungen ........... ... LVG III,
4. Ergänzende Studien:
a) Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrecht) … …. LVG I,
b) Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Blended Learning, Mediendidaktik, Politische Bildung oder Informatik … …. LVG II,
c) Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Bewegung und Sport … .. LVG III.
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