Die nachstehend genannten, nach § 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum, BGBl. Nr. 145/1988 (Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen) verpflichtend vorzusehenden Studienfächer werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
1. Schulrecht ............. . LVG I,
2. Allgemeine Didaktik ...... .. LVG II,
3. Fachdidaktiken .......... .... LVG I,
4. Erziehung und Schule … … LVG II.
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