Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 4 für
1. den Verwaltungsdienst,
2. den technischen Dienst und
3. die sonstigen Verwendungen,
die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 5 und die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
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