Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Führungs- und Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch
1. Vermittlung des erforderlichen Fachwissens im Bereich des Verfassungsrechtes, des Wehrrechtes, des Völkerrechtes, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungs- und Zivilrechtes, des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten und des Haushaltsrechtes,
2. Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens in den für die jeweiligen Bereiche nach § 1 typischen Aufgabenfeldern,
3. Analyse aktueller Probleme in den jeweiligen Bereichen nach § 1 und selbständige Entwicklung von Lösungsansätzen unter vernetzter Anwendung des erworbenen Wissens,
4. Vermittlung von für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlichen sozialen und methodischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten,
5. Vermittlung kommunikativer und organisatorischer Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung von Projekten und Arbeiten innerhalb eines Teams,
6. Vermittlung des erforderlichen Fachwissens der allgemeinen Führungskräfteschulung sowie
7. Einbeziehung der Erfahrungen vorhergehender Ausbildungen.
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