BundesrechtVerordnungen22. Nachtrag zum Arzneibuch

22. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 24. August 2007
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.06, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.06, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 5.06 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.