BundesrechtVerordnungenSection Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

In Kraft seit 17. Juli 2007
Up-to-date

§ 1

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.

§ 2

Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen.