§ 17 Verwendung der geschlechtsspezifischen Form — Erstellung von Indizes der Preisentwicklung in der Wirtschaft
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
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