1. Erhebungsmerkmale über statistische Einheiten gemäß § 4 Abs. 1
1.1. Firmenname
1.2. Firmenadresse
1.3. Firmenbuchnummer
1.4. Subjektidentifikationsnummer der Finanzbehörde
1.5. Steuernummer(n)
1.6. Dienstgeberkontonummer(n) (inklusive Versicherungsträger)
1.7. Wirtschaftszweig (nach ÖNACE-Klassifikation)
1.8. Gesamtzahl der unselbständig Beschäftigten
1.9. wirtschaftliche und finanzielle Kontrolle des Unternehmens im Sinne der Richtlinie 2006/111/EG
1.10. Geltung von Kollektivverträgen für die Mehrheit der Beschäftigten
1.11. Art des wichtigsten Kollektivvertrages
2. Erhebungsmerkmale über statistische Einheiten gemäß § 4 Abs. 2
2.1. Vorname
2.2. die ersten zwei Buchstaben des Familiennamens, wobei Sch und St als ein Buchstabe gelten
2.3. Sozialversicherungsnummer
2.4. Geschlecht
2.5. Staatsangehörigkeit
2.6. soziale Stellung
2.7. höchster Abschluss der allgemeinen und beruflichen Bildung nach der Internationalen Standard-Klassifikation des Bildungswesens (ISCED)
2.8. Beruf nach der Internationalen Standard-Klassifikation für Berufe (ISCO 2-Steller)
2.9. Datum des (ersten) Eintritts in das Unternehmen
2.10. Gesamte Zeitdauer aller mindestens einjährigen Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses
2.11. Art des Arbeitsvertrags
2.12. Normalarbeitszeit
2.13. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
2.14. Bruttobezug für den Berichtsmonat insgesamt
2.14.1. Bruttobezug für Mehrstunden im Berichtsmonat
2.14.2. Bruttobezug für Überstunden im Berichtsmonat
2.14.3. Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Berichtsmonat
2.15. Zahl der bezahlten Arbeitsstunden im Berichtsmonat
2.15.1. Zahl der Mehrstunden im Berichtsmonat
2.15.2. Zahl der Überstunden im Berichtsmonat
2.16. Bruttobezüge gemäß § 25 EStG (ohne § 26 EStG und ohne Familienbeihilfe) im Berichtjahr
2.16.1. steuerfreie Bezüge gemäß § 68 EStG
2.16.2. Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG (innerhalb des Jahressechstels), vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
2.16.3. steuerfreie bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8 EStG, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
2.16.4. nach dem Tarif versteuerte, sonstige Bezüge gemäß § 76 Abs. 2, 6 und 10 EStG
2.17. Bezugszeitraum im Berichtsjahr
2.18. Zahl der Versicherungstage im Berichtsmonat
2.19. Zahl der Versicherungstage im Berichtsjahr
2.20. im Berichtsjahr entstandener Urlaubsanspruch in Wochen
2.21. Gebietseinheit der Arbeitsstätte (Postleitzahl)
2.22. Wirtschaftszweig der Arbeitsstätte (ÖNACE 2-Steller)
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