(1) Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind es, die Bediensteten mit dem Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort vertraut zu machen und die Kenntnisse zu vermitteln, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben erforderlich sind.
(2) Bei der Ausbildung sind folgende Grund- und Leitsätze besonders zu beachten:
1. die Ausbildung vermittelt berufsspezifisches Wissen, praxisrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten;
2. der Lehrstoff ist dem neuesten Stand der Wissenschaft und den dienstlichen Erfordernissen des Exekutivdienstes entsprechend zu vermitteln;
3. der Unterricht ist anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten;
4. die Ausbildung orientiert sich an einer der Menschenwürde verbundenen Grundhaltung;
5. die am Lehrgang Teilnehmenden sind zu Selbstständigkeit und Mitarbeit anzuleiten;
6. bei der Unterrichtsgestaltung sind auch moderne Instrumente zur Wissensvermittlung, wie insbesondere interaktive Lehr- und Lernmethoden (e-learning), sinnvoll zu nutzen;
7. auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erwachsenenpädagogik ist Bedacht zu nehmen;
8. Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Evaluierung.
(3) Die vorliegende Grundausbildung zielt inhaltlich und methodisch sowohl auf die Vermittlung von Fach- und Sachwissen, als auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen im Sinne einer praxisorientierten Ausbildung ab. Dabei werden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden die persönliche Kompetenz sowie berufspraktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, um den Anforderungen professionell und verantwortungsvoll nachkommen zu können.
(4) Die Entwicklung der Mitarbeiter soll durch die Grundausbildung unterstützt und die persönliche Arbeitszufriedenheit gefördert werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise