BundesrechtVerordnungen20. Nachtrag zum Arzneibuch

20. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 13. Februar 2007
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 5.04 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.