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Bundesrecht
Verordnungen
Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete
§ 5
§ 5 In-Kraft-Treten
In Kraft seit 01. Februar 2007
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§ 5 In-Kraft-Treten — Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete
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Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.
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