Eine Impfung zur Vorbeugung vor Gefahren durch eine aktuelle bioterroristische Bedrohung und eine Impfung im Zusammenhang mit bioterroristischen Angriffen oder kriegerischen Auseinandersetzungen stellt eine Impfung im Sinne des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes dar.
Keine Verweise gefunden