(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. März 1984 über die Pharmareferentenprüfung, BGBl. Nr. 130, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise