Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Vorwort
§ 1
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des ASVG werden einbezogen:
1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Gosau, Oberösterreich;
2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Obertraun, Oberösterreich.
§ 2
§ 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 404/1987 wird aufgehoben.