BundesrechtVerordnungenEinbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 15. November 2006
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des ASVG werden einbezogen:

1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Gosau, Oberösterreich;

2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Gemeinde Obertraun, Oberösterreich.

§ 2

§ 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 404/1987 wird aufgehoben.