Vorwort
§ 1
Der Zugang zum Übergangsgeld gemäß § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wird auch Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß § 253a ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen, ermöglicht.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.