BundesrechtVerordnungenBundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinde Linz

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinde Linz

In Kraft seit 29. September 2006
Up-to-date

Art. 1

29.09.2006

Zur Sicherung des Baues der A 26 Linzer Autobahn im Bereich der Gemeinde Linz wird das aus den Lageplänen, Planzeichen A26-VP2003-P14-G-1001-1, A26-VP2003-P14-G-1002-1 und A26-VP2003-P14-G-1003-1 ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen in der betroffenen Gemeinde Linz, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.