BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen

In Kraft seit 07. September 2006
Up-to-date

Art. 1

07.09.2006

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/76-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.