BundesrechtVerordnungenAufnahmsverfahrensverordnung§ 3a

§ 3aVerfahren zur Aufnahme in die Polytechnische Schule, in die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule sowie in die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

In Kraft seit 10. Januar 2019
Up-to-date