Die Gesamtfinanzierung der Aufsichtsbehörde nach d
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.
Vorwort
Die Gesamtfinanzierung der Aufsichtsbehörde nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 beträgt:
1. im Kalenderjahr 2006 145 000 Euro;
2. im Kalenderjahr 2007 und in den Folgejahren 290 000 Euro jährlich.