BundesrechtVerordnungenBundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf u.a.

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf u.a.

In Kraft seit 28. April 2006
Up-to-date

Art. 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 10 Mühlviertler Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände im Bereich der Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf, Hagenberg im Mühlkreis, Neumarkt, Kefermarkt, Freistadt, Lasberg, Grünbach, Rainbach und Leopoldschlag, das für die spätere Führung der S 10 Mühlviertler Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anlage

Anl. 1

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage
PDF