BundesrechtVerordnungenErklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

In Kraft seit 22. März 2006
Up-to-date

Art. 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anl. 1

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage
PDF