Anl. 2/4 — Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
| Phase 4 (Praxisblock II) |
| Ausbildungscurriculum |
| Ausbildungswoche 1 und 2 |
| – Persönliche Vorstellung und vertrauensschaffende Maßnahmen – Heranführen an die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Stammanstalt – Vertrautmachen mit dem Einsatzfahrzeug und gleichzeitiges Kennenlernen der relevanten Umwelten (wie z. B. Gerichte, Kliniken, andere Dienststellen) – Schlüsselgebarung und deren Übernahme |
| Ausbildungswochen 3 bis 10 |
| – Kennenlernen der Besonderheiten der Stammanstalt unter Anleitung der für diese Bereiche verantwortlichen Trainer einschließlich Durchlauf eines allenfalls erforderlichen Förderassessments |
| Ausbildungswochen 11 bis 13 |
| – Entlassung in die selbstständige Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen Organisationseinheiten mit Praxisberatung |
| Allgemeines |
| – Lenken des Bewusstseins des Auszubildenden auch auf den Bereich Gesundheit und Fitness – Führen des Ausbildungstagebuchs |
| Lernziele |
| In den Ausbildungswochen 3 bis 10 werden die Lernziele des Praxisblocks I entsprechend den Aufgabenfeldern der Stammanstalt wiederholt und um nachfolgende Zielsetzungen ergänzt: – Abwicklung von Besuchen (§§ 93 bis 95 StVG), Verständigung der Sicherheitsbehörden bei Anhaltung eines Besuchers – Durchführung einer Ausführung und Überstellung (§ 98 StVG) – Ausübung unmittelbaren Zwanges (§ 104 StVG) bei Wiederergreifung eines Insassen, auch gegenüber Dritten – Anordnung besonderer Sicherheitsmaßnahmen (§ 103 Abs. 6 StVG) – Anwendung des Wegweiserechtes (§ 105a StVG) – Waffengebrauch bei Gefährdung Unbeteiligter (§ 105 Abs. 7 StVG), Verfolgung eines flüchtigen Insassen (§ 106 Abs. 1 StVG) und Erstattung einer Meldung an den Anstaltsleiter (§ 106 Abs. 3 StVG, § 53 BDG 1979), Maßnahmen bei Flucht und Nacheile, Festnahme und Anhaltung – Unerlaubter Verkehr mit Gefangenen (§ 180a StVG), Anhaltung der Besucher (§ 86 Abs. 2 StPO) – Aufnahme (§§ 131, 132 StVG), notwendige Unterschriftsleistungen der Insassen – Aufgaben des Arbeitsplatzes im Falle eines Alarm- Krisen- oder Katastrophenfalles entsprechend dem Notfallsplan – Durchführung einer Ausführung laut Eskortevorschrift – Durchführung von Abteilungsdienst – Durchführung einer Bewachung von Insassen in der geschlossenen Abteilung |
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