BundesrechtVerordnungenGrundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)Anl. 2/2

Anl. 2/2

In Kraft seit 09. Juni 2016
Up-to-date
Phase 2 (Praxisblock I) – Ausbildungsinhalte
Landesgerichtliches Gefangenenhaus (Ausbildungswochen 1 bis 4) Strafvollzugsanstalt (Ausbildungswochen 5 bis 8)
Ausbildungswochen 1 bzw. 5 (die Inhalte sind für die Ausbildung in einem lg. Gefangenenhaus und einer StVA gleich) Allgemeine Einführung in den Justizwachdienst Kennenlernen der Organisationseinheiten einer Justizanstalt Grußpflicht und Meldungserstattung Verhalten als Uniformträger Meldepflichten nach dem BDG 1979 Umgang mit Dritten (Lieferanten, Besucher, Fremdpersonen) Geschenkannahme Sicherheitsvorkehrungen Amtsverschwiegenheit Vertraut machen mit der Hausordnung Umgang mit Insassen Grundlagen des Alarmplans
Ausbildungswochen 2 bis 4 bzw. 6 bis 8 (die Inhalte werden jeweils aus Sicht des unterschiedlichen Aufgabenbereichs der Justizanstalten vermittelt) Tagesablauf (begleitende Teilnahme unter ständiger Beaufsichtigung durch Ausbildungsbeauftragten bzw. Trainer; abschließend Reflexion des Erlernten) Kontakte nach außen (Besuch, Telefonate, Briefverkehr) Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Anlegen von Fesseln) Durchsuchung von Personen und von Räumen Postendienst Abmahnung eines Insassen Vor- bzw. Ausführungen Abteilungsdienst Aufnahme bzw. Entlassung eines Insassen Freizeitgestaltung Kennenlernen der Werkstätten
Ausbildungswoche 4 bzw. 8 Ausbildungsübergreifende Module: Bewährungshilfe; klientenorientierte Betreuung; teamorientierte Aufarbeitung von Problemfällen Gerichtsverhandlung und Nachbesprechung Drogen- und Alkoholberatungsstelle (alternativ: Heilpädagogische Station des Landes); Erziehungsmängel; Fallbesprechung
Nach der vierten Ausbildungswoche wechseln die Auszubildenden die Ausbildungsanstalt und durchlaufen die nunmehr in der neuen Ausbildungsanstalt vorgesehenen Ausbildungsblöcke.
Phase 2 (Praxisblock I) – Lernziele
Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung der Insassen (§ 36 StVG) Durchführung der Essensausgabe an die Insassen (§ 38 StVG) Schriftverkehr mit öffentlichen Stellen, Rechtsbeiständen und Betreuungsstellen (§ 90b StVG) Abwicklung von Besuchen (§§ 93 bis 95 StVG) Überwachung von Telefongesprächen (§ 96a StVG) Durchführung einer Personendurchsuchung (Insassen) Durchführung einer Personendurchsuchung sowie die stichprobenweise Kontrolle der Taschen und Fahrzeuge (§ 101 Abs. 4 StVG) Durchführung von Haftraum- und Personendurchsuchungen (§ 102 Abs. 2 StVG) Handhabung von Schlüsseln, Waffen, Munition usw. sowie Verhalten bei Verlust (§ 102 Abs. 3, 4 und 5 StVG) Besondere Sicherheitsmaßnahmen (§ 103 StVG) Gebrauch von Schusswaffen (§ 105 Abs. 6 StVG) Waffengebrauch bei Gefährdung Unbeteiligter (§ 105 Abs. 7 StVG) Kenntnis und Unterscheidung der Ordnungswidrigkeiten (§ 107 StVG) Abmahnung eines Insassen (§ 108 Abs. 1 StVG), Meldung an den Anstaltsleiter (§ 108 Abs. 3 StVG) Aufnahme (§ 131 StVG) Information eines Insassen über seine Rechte und Pflichten entsprechend dem Strafvollzugsgesetz und der Hausordnung (§§ 11, 26, 44, 112, 116 und 120 StVG) Behandlung von Insassen (§ 22 StVG) Überwachung der Insassen bei der Bewegung im Freien, Sicherheitsdienst etc. Entgegennahme und Weiterleitung der Post, Beschwerden und Ansuchen der Insassen Mitwirkung im Werkstättendienst einschließlich Sicherheitseinrichtungen und Kontrolle Korrektes Verhalten als Justizwachebeamter/-beamtin (persönliche Einsatzfähigkeit), Verbot der Geschenkannahme (§ 59 BDG 1979) Vorschriftsmäßige Uniformierung (§ 60 BDG 1979) Handhabung, Behandlung, Führen und Verwahrung der Dienstwaffen und Munition Grußpflicht Meldepflicht, Meldungserstattung an Vorgesetzte Überwachung von Besuchen Durchführung von Vorführdiensten Durchführung von Ausführungen bzw. Überstellungen Erfüllung der Aufgaben von Postendiensten Durchführung von Abteilungsdienst

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