BundesrechtVerordnungen17. Nachtrag zum Arzneibuch § 1

§ 1

In Kraft seit 18. Februar 2006
Up-to-date

Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.01, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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