Gemäß § 196 Abs. 2 MinroG wird festgestellt, dass die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Bauten und andere Anlagen in Kohlenwasserstoff-Bergbaugebieten, BGBl. Nr. 410/1983, mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft tritt.
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