(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 59/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 86/2002, außer Kraft.
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