§ 1
Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird an die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.