BundesrechtVerordnungenMilitärische Hoheitszeichen

Militärische Hoheitszeichen

In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date

§ 1

(1) Das militärische Hoheitszeichen besteht aus einem weiß ausgefüllten, gleichseitigen auf der Spitze stehenden Dreieck, das in einem rot ausgefüllten Kreis eingeschrieben ist (Anlage 1) .

(2) Zur Kennzeichnung militärischer Sachgüter kann das militärische Hoheitszeichen nach Maßgabe militärischer Interessen durch eine gleichseitige auf der Spitze stehende Dreieckslinie, die in eine Kreislinie eingeschrieben ist, gestaltet werden (Anlage 2) .

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage 2

Anl. 2