BundesrechtVerordnungenÜbertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber

Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber

In Kraft seit 15. September 2005
Up-to-date

§ 1 Liegenschaftsübertragung

Die Liegenschaft Einlagezahl 54 der Katastralgemeinde 63330 Kohlschwarz geht mit allen in dieser Einlagezahl verzeichneten Grundstücksnummern in das Eigentum der Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber über.

§ 2 Eigentümerbezeichnung

Die Eigentümerbezeichnung ist von den Gerichten von Amts wegen auf „Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber“ zu berichtigen.