§ 10 — Bausparen gemäß § 108 EStG 1988
Die Bausparkasse hat im Zuge der Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Erklärungen dem Finanzamt zu übermitteln:
- Bezeichnung der Bausparkasse
- Nummer des Bausparvertrages
- Name des Abgabepflichtigen
- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
- Adresse des Abgabepflichtigen
- Vertragsbeginn des Bausparvertrages
- Datum des Endes der Prämienbegünstigung
- Erstattungsbetrag
- Verwendungsgrund
- Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters.
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