BundesrechtVerordnungenFühren von Dienstgraden im Exekutivdienst§ 4

§ 4

In Kraft seit 02. Juli 2005
Up-to-date

Soweit in dieser Verordnung geschlechtsspezifische Ausdrücke verwendet werden, beziehen sich diese auf Frauen wie Männer gleichermaßen.

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