BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Rothneusiedl

Straßenverlauf der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Rothneusiedl

In Kraft seit 16. Juni 2005
Up-to-date

Art. 1

16.06.2005

Die Anschlussstelle „Rothneusiedl“ der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Wien wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 5,411 und km 5,674 der durch BGBl. II Nr. 352/2000 verordneten Trasse der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße), und stellt über ihre Rampen die Verbindung zu der Landesstraße B 16 Ödenburger Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. 210155/00.648/0-0S1/00000/S1E im Maßstab 1:2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2003 eingereichten Projektes.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass

Zl. BMVIT-311.401/0015-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, und beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk) zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.