Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit
Vorwort
§ 1 Pauschalbetrag
Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.