Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Psychotraumatologie und Stressmanagement“ der Donau-Universität Krems
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Psychotraumatologie und Stressmanagement“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Psychotraumatologie und Stressmanagement)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2005 in Kraft.